Die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung ist zunächst auf ein Jahr befristet und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr mit einer jeweils dreimonatigen Kündigungsfrist.
Die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung ist zunächst auf ein Jahr befristet und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr mit einer jeweils dreimonatigen Kündigungsfrist.